Die EuGH-Entscheidung geht aktuell ja recht flott über Twitter und verschiedene Medien. Das Urteil ist allerdings nicht ganz so spannend wie es gemacht wird. In erster Linie ging es bei dem Urteil darum, das Google für Markenrechtsverletzungen eines Werbetreibenden in den meisten Fällen nicht verantwortlich ist. Werbetreibende hingegen können durchaus eine Markenrechtsverletzung begehen. Dazu der EuGH:
Google has not infringed trademark law by allowing advertisers to purchase keywords corresponding to their competitors’ trademarks. Advertisers themselves, however, cannot, by using such keywords, arrange for Google to display ads which do not allow internet users easily to establish from which undertaking the goods or services covered by the ad in question originate.
Heute wurde nur ein erstes Urteil gefällt, weitere Prozesse zum Thema AdWords und Marken stehen ebenfalls vor Entscheidungen. Abwarten …


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Sicherlich ist das Urteil kein Allheilmittel. Aber allein das der EuGH nun davon ausgeht, dass Nutzer unterscheiden können zwischen Anzeigen des Markeninhabers und Anzeige einer dritte Person ist schon eine starke Veränderung in der Rechtsprechung zu diesem Thema.
Viel wichtiger finde ich aber noch das Google aus der Schusslinie genommen wird und somit nur noch wenige Gründe für das Aufrechterhalten des Markenschutzes gibt. Ich könnte mir gut vorstellen das nun dieser Traffic auch noch monetarisiert wird.
Das Urteil ist ok für Google,obwohl es sogar mich betrifft.
Na ja,ich denke is schon gut für Google.