Seo Consulting berichtet von einem aktuellem Gerichtsurteil des Landgerichtes Braunschweig. Demnach liegt bei einer Buchung von “weitgehend passenden” Keywords keine Markenrechtsverletzung vor. Oder sagen wir mal nicht unbedingt bzw. in diesem konkretem Fall nicht. Die Gerichte urteilen ja eh alle wie sie Lust und Verstand haben. Im konkretem Fall ging es um Kombinationen vom gebuchtem Keywords mit einem Markenbegriff. Beispielsweise wird das Keyword “Schokolade” gebucht und die Anzeige erscheint dann auch bei der Suche “Schokolade geschützteMarke”. Ganz anders liegt da natürlich der Fall, wenn eine geschützte Marke als gebuchtes Keyword verwendet wird. Da hat das Landgericht Braunschweig auch schon entsprechend geurteilt.
Mal schaun ob einer der Lawblogger dazu noch was zu sagen hat?

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Was wie? Schokolade habe ich doch geschützt
Wie kommt einer überhaupt auf die Idee, mit sowas vors Gericht zu gehen?
Naja, es gibt nun leider auch genügend Urteile, die was anderes behaupten. Was fehlt ist ein richtiges Grundsatzurteil, ansonsten bleibt dieser Bereich unsicher.
Gab es nicht für genau diesen Fall schon mal ein gegenteiliges Urteil?
Wie kommst du nur auf dieses schöne Beispiel-Keyword Schokolade?
Braunschweig
Naja, Urteil interessiert mich eher weniger.. wollte nur meine Heimatstadt grüßen.